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DEUTSCHLAND: PRIMÄRRECHTSSCHUTZ NUR IM OBERSCHWELLENBEREICH

FachbeitragHANS GÖLLESRPA 2006, 285 Heft 6 v. 1.12.2006

Primärrechtliche Nachprüfungsverfahren sind (weiterhin) nur im Oberschwellenbereich vorgesehen - so sieht es das dt Bundesverfassungsgericht1)1)Beschluss 13.06.2006, Az. 1 BvR 1160/03 zu einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des dt OLG Sarbrücken 29.04.2003, 5 Verg 4/02.. Damit wird ein anderer Weg beschritten, als ihn der österreichische VfGH2)2)VfGH 30.11.2000, VfSlg 16, 027/2000. vor 6 Jahren beschritt.

1. Leitsätze des dt BVerfG

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