BVA, 10.07.2006, 13N-95/03-38
BVergG 2002 § 81, BVergG 2002 § 96 Abs 1, BVergG 2002 § 98 Z 8
Zu prüfen ist daher, ob das Ausscheiden der Antragstellerin zu Recht erfolgte. Die Auftraggeberin hat das Ausscheiden damit begründet, dass das Angebot der Antragstellerin im Begleitschreiben vom 13.6.2003 Bedingungen enthalte, welche das Angebot zu einem kaufmännischen Alternativangebot machen würde und welche die Auftraggeberin nicht anzunehmen gewillt sei. In dem Begleitschreiben vom 13.6.2003 führte die Antragstellerin aus, dass das „Angebot