Art 1 lit a RL 93/36 , Art 13 Abs 1 RL 93/38
Der Europäische Gerichtshof legt zur Zulässigkeit von In-House-Vergaben konkretisierend fest, dass diese nur dann zulässig sind, wenn der öffentliche Auftraggeber ausreichende Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Geschäftsführung der als Aktiengesellschaft organisierten In-House-Tochter hat.