Ungarn ist am 1. Mai 2004 gemeinsam mit neun anderen Staaten neues Mitglied der Europäischen Union geworden, nachdem der sogenannte acquis communautaire, dh der gesamte Rechtsbestand der Europäischen Union Teil der innerstaatlichen ungarischen Rechtsordnung wurde. Der folgende Beitrag ist die Antwort auf einen Fragebogen zum Vergaberechtsschutz, der von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel und Mag. Dr. Annemarie Mille ausgearbeitet und von der ungarischen Wirtschaftsanwältin und Vergabeexpertin Dr. Agnes Huboi beantwortet wurde. Ziel des Beitrags ist eine Darstellung des Vergaberechtsschutzes in Ungarn.