1. Einleitung
Rechtswidrige, gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoßende Festlegungen von Auftraggebern1) im Rahmen eines Vergabeverfahrens können bei den Vergabekontrollbehörden 2) angefochten werden. Die nachprüfende Kontrolle und die Möglichkeit der rechtlichen Beseitigung rechtswidriger Auftraggeberentscheidungen gehen auf die Vorgaben der beiden europäischen Rechtsmittelrichtlinien zurück.3)