WVRG § 14 Abs 1, WVRG § 23 Abs 2, WVRG § 23 Abs 3
Mit der Übermittlung eines Entwurfs des Nachprüfungsantrags am selben Tag der Antragseinbringung wird der Verpflichtung zur Auftraggeberverständigung „spätestens gleichzeitig mit der Einbringung des Antrages auf Nichtigerklärung“ entsprochen.