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BVA: LIEFERUNG, MONTAGE UND MIETE VON DOLMETSCHKABINEN IST EIN LIEFERAUFTRAG

JudikaturASTRID EDLINGERRPA 2006, 87 Heft 2 v. 1.5.2006

BVergG 2002 § 3 Abs 1, BVergG 2002 § 2, BVergG 2002 § 20 Z 7, Anhang I des BVergG 2002

Für die Beurteilung der Auftragsart ist nur der tatsächliche Charakter des Auftrags und nicht die Bezeichnung durch den Auftraggeber maßgebend.

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