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VwGH: DER DURCH DIE ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG BEGÜNSTIGTE MUSS FÜR SEINE PARTEISTELLUNG IM NACHPRÜFUNGSVERFAHREN KEINEN TEILNAHMEANTRAG STELLEN

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2006, 81 Heft 2 v. 1.5.2006

WVRG § 13 Abs 1, WVRG § 16 Abs 2 zweiter Satz, WVRG § 18 Abs 1 Z 3

Die Parteistellung des durch eine Zuschlagsentscheidung Begünstigten hängt im Nachprüfungsverfahren nicht von einem Teilnahmeantrag ab.

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