WVRG § 13 Abs 1, WVRG § 16 Abs 2 zweiter Satz, WVRG § 18 Abs 1 Z 3
Die Parteistellung des durch eine Zuschlagsentscheidung Begünstigten hängt im Nachprüfungsverfahren nicht von einem Teilnahmeantrag ab.
WVRG § 13 Abs 1, WVRG § 16 Abs 2 zweiter Satz, WVRG § 18 Abs 1 Z 3
Die Parteistellung des durch eine Zuschlagsentscheidung Begünstigten hängt im Nachprüfungsverfahren nicht von einem Teilnahmeantrag ab.