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Verwechslung von Bescheiden in VfGH-Beschwerde

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2006/2RPA 2006, 55 Heft 1 v. 1.3.2006

VfGH, 06.06.2005, B 918/03

B-VG Art 7

In ihren Ausführungen verwechselt die beschwerdeführende Gesellschaft zwei Bescheide. Sie macht in der Beschwerde geltend, dass sie als Schweizer Architektengruppe nicht mangels inländischer Zivilingenieurbefugnis vom Verfahren hätte ausgeschlossen werden dürfen. Darüber steht aber im angefochtenen Bescheid nichts, sondern in einem anderen Bescheid des BVA, auf den aber nicht einzugehen war, da dieser Bescheid nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Bescheid des BVA vom 20.5.2003, GZ 11N-56/02-15, der in der Beschwerde mehrfach genannt ist, ua. auch im Antrag, in dem dessen Aufhebung beantragt wird. Dieser Bescheid war auch der Beschwerde angeschlossen. Auch wenn man die Behauptung der Rechtwidrigkeit und Mangelhaftigkeit (des Verfahrens) als Vorwurf der Willkür deutet, ist dieser nicht substantiiert vorgebracht worden. Der VfGH vermag auch keine Gründe dafür zu finden, dass die belangte Behörde bei Erlassung des angefochtenen Bescheides Willkür geübt oder ein verfassungswidriges Gesetz angewendet hätte.

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