BVergG 2002 § 91 Abs 3, BVergG 2002 § 83 Abs 1 Z 8, HGB § 50, GewO 1994 § 46
Der Befugnisnachweis beim Subunternehmer darf auch ohne ausdrückliche Festlegung in den Ausschreibungsunterlagen geprüft werden. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, ist von der Antragslegitimation des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren auszugehen.