Zwar gibt es keine perfekte Ausschreibung, doch gibt es gravierende Fehler - namentlich Konkretisierungsmängel - die man bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen unter Umständen leicht vermeiden kann. Das Gesetz lässt zur Konkretisierung einer Ausschreibung, etwa in Hinblick auf die maßgeblichen Kriterien oder die Leistungsbeschreibung, vieles offen. Der folgende Betrag bemüht sich daher um eine systematische Klärung der Konkretisierungserfordernisse einer Ausschreibung im Lichte der aktuellen Judikatur.