BVA, 27.04.2005, 17N-25/05-23
BVergG 2002 § 7 Abs 1 Z 2, BVergG 2002 § 174 Abs 1 Z 2
Die Auftraggeberin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und steht im Alleinbesitz der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Aufgabe der Auftraggeberin ist die Instandhaltung und Errichtung der Gebäude der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Letztere hat nach § 2 des Bundesgesetzes betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien die Förderung der Wissenschaften in jeder Hinsicht zur Aufgabe. Sie hat dabei den Anspruch auf Schutz und Förderung durch den Bund. Daraus ergibt sich, dass die Österreichische Akademie der Wissenschaften die Förderung der Wissenschaften, eine Aufgabe im Allgemeininteresse nichtgewerblicher zur Aufgabe hat, als Anstalt des Bundes Rechtspersönlichkeit genießt und der Bundesaufsicht unterliegt.