BVergG 2002 § 17 Abs 3, BVergG 2002 § 100 Abs 1
Bei unzulässiger Direktvergabe ist die Zuschlagserteilung mangels Bekanntgabe gemäß § 100 Abs 1 BVergG 2002 ex lege nichtig, sofern es sich um ein Verfahren handelt, in dem eine derartige Bekanntgabe hätte stattfinden müssen.