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UVS TIROL: NICHTIGKEIT DER ZUSCHLAGSERTEILUNG BEI UNZULÄSSIGER DIREKTVERGABE

JudikaturROLAND KATARYRPA 2005, 192 Heft 3 v. 1.7.2005

BVergG 2002 § 17 Abs 3, BVergG 2002 § 100 Abs 1

Bei unzulässiger Direktvergabe ist die Zuschlagserteilung mangels Bekanntgabe gemäß § 100 Abs 1 BVergG 2002 ex lege nichtig, sofern es sich um ein Verfahren handelt, in dem eine derartige Bekanntgabe hätte stattfinden müssen.

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