StVergG 1998 § 21 Abs 8 Z 2
Mit Referenzen ist die vergaberechtliche Eignung der Bieter zu beurteilen, sie eignen sich daher nicht für die Beurteilung, welches Angebot das technisch und wirtschaftlich günstigste ist.
Nach der Nichtig-Erklärung eines Zuschlagskriteriums durch eine Vergabekontrollbehörde ist eine vergaberechtskonforme Bestbieterermittlung keinesfalls mehr möglich; eine dennoch getroffene Zuschlagsentscheidung ist zwingend rechtswidrig.