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VwGH: ZUSPRUCH DES GEBÜHRENERSATZES DURCH KONTROLLBEHÖRDE

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2005, 166 Heft 3 v. 1.7.2005

BVergG 2002 § 177 Abs 5

Gebührenersatz nach § 177 Abs 5 BVergG ist nicht vor Gericht, sondern vor der Vergabenachprüfungsbehörde geltend zu machen.

VwGH, 06.04.2005, 2004/04/0091
„Donaubaggerungen“

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