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„HONI SOIT QUI MAL Y PENSE - EIN SCHELM, WER BÖSES DABEI DENKT“

Vergaberechtliches FeuilletonMICHAEL BREIENFELDRPA 2005, 156 Heft 3 v. 1.7.2005

1. Eines der Grundziele des Vergaberechts ist die Herstellung eines möglichst transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs unter Bietern.

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