Ein vermutlich versehentlich erfolgter Auftraggeberwechsel während des Vergabeverfahrens für den Ausbau des Fußballstadions Klagenfurt vereitelt im Ergebnis die Durchsetzung des Vergaberechtsschutzes und wirft Fragen hinsichtlich des Auftraggeberbegriffs, der kontrollbehördlichen Zuständigkeit im Fall des Auftraggeberwechsels und der Zulässigkeit und Vorgangsweise bei der Auswechselung des Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren auf (vgl die Rechtsprechungsbeiträge auf S 184 ff und S 188 ff sowie die Entscheidungsbesprechung von Fink auf S 158 ff).