Mit der EU-Erweiterung um zehn neue EU-Mitgliedstaaten, davon vier direkte Nachbarländer Österreichs, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ausländische Unternehmen als Bewerber bzw Bieter an Vergabeverfahren österreichischer öffentlicher Auftraggeber beteiligen. Das BVergG fordert zwingend die Auftragsvergabe nur an befugte Bieter, legt jedoch selbst nicht fest, wann ein Bieter als befugt anzusehen ist.