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BVA: ANTRAGSLEGITIMATION DER ANTRAGSTELLERIN, WENN KEIN OFFENKUNDIGER AUSSCHEIDENSGRUND VORLIEGT

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2005, 35 Heft 1 v. 1.2.2005

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 69, BVergG 2002 § 98, BVergG 2002 § 163 Abs 1

Ein für die Beurteilung der Antragslegitimation relevanter, offenkundiger Ausscheidensgrund liegt nicht vor, wenn zur Beurteilung ein Sachverständiger beizuziehen wäre und der Bieter formal nicht ausgeschieden worden ist.

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