Mit Erkenntnis vom 20.10.2004, 2004/04/0134-12 („Bereitstellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern II“ – siehe Seiten 374 f dieses Heftes), sprach der VwGH aus, dass im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft grundsätzlich keine Antragslegitimation zukommt. Die Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung ist vielmehr von der Bietergemeinschaft zu beantragen, wobei diese von einzelnen Mitgliedern vertreten werden kann. In einem Beschluss vom selben Tag, 2004/04/0105 („Bereitstellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern III“ – siehe Seite 403 dieses Heftes), wurde diese Sichtweise zudem bekräftigend bestätigt.