BVergG 2002 § 30 Abs 2, ZTG § 21 Abs 3
Bietergemeinschaften sind als solche im Nachprüfungsverfahren parteifähig und daher berechtigt, Nachprüfungsanträge zu stellen.
Bietergemeinschaften, denen neben Ziviltechnikern ausführungsberechtigte Gewerbetreibende angehören, verletzen § 21 Abs 3 ZTG und sind daher vom Vergabeverfahren auszuschließen.