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VwGH: BIETERGEMEINSCHAFTEN SIND PARTEIFÄHIG

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2004, 247 Heft 4 v. 1.10.2004

BVergG 2002 § 30 Abs 2, ZTG § 21 Abs 3

Bietergemeinschaften sind als solche im Nachprüfungsverfahren parteifähig und daher berechtigt, Nachprüfungsanträge zu stellen.

Bietergemeinschaften, denen neben Ziviltechnikern ausführungsberechtigte Gewerbetreibende angehören, verletzen § 21 Abs 3 ZTG und sind daher vom Vergabeverfahren auszuschließen.

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