Bedauerlicherweise unterblieb bei diesem Leitsatz der Abdruck von Spruchkörper, Datum und Geschäftszahl. Es handelte sich um die Entscheidung: VwGH 26.8.2003, 2003/04/0024
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbHBedauerlicherweise unterblieb bei diesem Leitsatz der Abdruck von Spruchkörper, Datum und Geschäftszahl. Es handelte sich um die Entscheidung: VwGH 26.8.2003, 2003/04/0024
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