BVergG 2002 § 120 Abs 2 Z 3, BVergG 2002 § 21 Abs 1, GewO 1994 § 32 Z 9 idF Gewerberechtsnovelle 2002
Die HL-AG ist Sektorenauftraggeberin.
Das Versäumnis, vor Ablauf der Angebotsfrist um Anerkennung bzw Gleichhaltung nach §§ 373c oder 373d GewO anzusuchen, rechtfertigt auch im Sektorenbereich nicht das Ausscheiden des Angebots, wenn dem Auftraggeber die Bescheide übermittelt werden, bevor er die Zuschlagsentscheidung trifft und mit der Fällung der Zuschlagsentscheidung auch nicht unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zugewartet wird.