Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 30.4.2004 sind eine einheitliche Richtlinie betreffend die öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsvergabe 2004/18/EG1) („VergabeRL“) sowie eine neue Sektorenrichtlinie 2004/17/EG2) („SektorenRL“) in Kraft getreten. Die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten haben bis spätestens 31.1.2006 Zeit, die nicht unerheblichen Neuerungen in nationales Recht umzusetzen.