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OGH: FESTSTELLUNGSBESCHEID ALS ZWINGENDE PROZESSVORAUSSETZUNG BEI GELTENDMACHUNG VON SCHADENERSATZ

JudikaturRALF D. POCKRPA 2004, 95 Heft 2 v. 1.5.2004

BVergG 1997 § 113 Abs 3, BVergG 1997 § 122 Abs 1, BVergG 1997 § 124, BVergG 1997 § 125 Abs 2, BVergG 2002 § 184

Bei Geltendmachung der frustrierten Angebotserstellungskosten oder des entgangenen Gewinns ist ein Feststellungsbescheid einer Vergabekontrollbehörde eine Prozessvoraussetzung, sofern die Feststellung, dass der Zuschlag nicht dem Bestbieter erteilt wurde, überhaupt möglich ist.

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