vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: ABGRENZUNG VON BEHEBBAREN UND UNBEHEBBAREN MÄNGELN EINES ANGEBOTES*)*)Für die Erstellung des Rechtsprechungsbeitrags mit Ausnahme des Hinweises für die Praxis sind wir Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Bernhard Stöberl, Mitglied des (vergaberechtlichen) Senats 4 des VwGH zu Dank verpflichtet.

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2004, 92 Heft 2 v. 1.5.2004

BVergG § 98 Z 8

Bei der Abgrenzung von behebbaren und unbehebbaren Mängeln ist darauf abzustellen, ob die Mängelbehebung die Wettbewerbsstellung des Bieters gegenüber seinen Mitbietern materiell (und nicht bloß formal) verbessern würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte