BVergG 1997 § 115 Abs 1
Um ihr noch bestehendes Interesse an einem Vertragsabschluss zu zeigen, hätte die Antragstellerin spätestens, wenn für sie (hier: aufgrund eines negativen Zeitungsartikels) klar sein musste, dass sie keine Chance mehr hat, den Auftrag vom Auftraggeber zu erhalten, Schritte setzen müssen, um die drohende Erteilung des Zuschlages zu verhindern.