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UVS TIROL: DIE VERGABERECHTSWIDRIGE BEWERTUNG DES PREISES BEI DER BESTBIETERERMITTLUNG

JudikaturRALF D. POCKRPA 2003, 363 Heft 6 v. 1.12.2003

BVergG 2002 § 5, BVergG 2002 § 20 Z 19 d aa, BVergG 2002 § 67 Abs 3, BVergG 2002 § 99, TVergG 2002 § 13

Bei der Interessensabwägung im Provisorialverfahren ist auch eine entsprechende Ausstattung der Nachbarkrankenhäuser des Auftraggebers zu berücksichtigen, die die medizinische Versorgung während des Nachprüfungsverfahrens gewährleisten.

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