vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KURZNACHRICHTEN

KurznachrichtenDie RedaktionRPA 2003, 262 Heft 5 v. 1.12.2003

Prüfpraxis des Rechnungshofs im Vergabewesen

Bemerkenswertes und Ernüchterndes berichtete Dr. Gottfried Eckel, der langjährige Leiter der Abteilung Bauwesen im Rechnungshof, den Teilnehmern des Jour-Fixe des Tender Club Austria vom 4.11.2003 von der Kontrolle der Auftragsvergabe durch den Rechnungshof. Trotz vergabegesetzlicher Regelungen gäbe es immer noch zahlreiche Missstände: Bieterabsprachen, Erweiterungen von Arbeitsgemeinschaften und „Hereinholen“ von Subunternehmern nach Vertragsabschluss. Gerade die Inanspruchnahme des Rechtschutzsystems würde bisweilen solche Malversationen ermöglichen. Als nachteilige Folgewirkungen der „Vergesetzlichung“ des Vergaberechts konstatierte Eckel die rechtlich organisierte Flucht aus dem Vergaberecht, den Rückgang an Rechtsicherheit, die hohe Anzahl von Novellierungen und den zu raschen Nachvollzug europäischer Rechtsentwicklungen. Bei vielen Auftraggebern, insbesondere bei zahlreichen Gemeinden, sei das erforderliche juristische Know-how nicht vorhanden. Die Verrechtlichung des Vergabewesen habe eine Reihe zusätzlicher Probleme geschaffen, während die eigentlichen Strukturprobleme im öffentlichen Auftragswesen durch das Vergaberecht nicht gelöst worden seien. Noch immer sei die Qualität von Ausschreibungen in vielen Fällen beklagenswert: Unzureichende Planungstiefe und falsche Massenermittlungen, in der Folge Spekulation der Bieter. Auch bei der Angebotsprüfung würden die bestehenden Regeln (zwingende Ausschlussgründe, vertiefte Angebotsprüfung, Dokumentation der Ergebnisse der Angebotsprüfung, Prüfung von Alternativen) vielfach noch immer missachtet. Nach Vertragsabschluss komme es zu Kostensteigerungen, weil entsprechende Detailkalkulationen unterlassen wurden, die Ergebnisse von Bietergesprächen nicht berücksichtigt und Maßnahmen gegen spekulative Preisbildung (zB Mengenänderungsklausel) unterlassen wurden. Vertragliche Verpflichtungen würden vielfach nicht durchgesetzt, Termine nicht eingehalten und günstige Preise nicht realisiert bzw neue Preisbildung zugelassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!