Sind Sanierungsarbeiten Gegenstand des ausgeschriebenen Baubetreuungsvertrages, können geforderte „Referenzen über die Mitwirkung bei vergleichbaren Baumaßnahmen als Baubetreuer bzw Treuhänder (zB Schulbau, Wohnbau, Bürogebäude etc)“ nur so verstanden werden, dass es sich um Sanierungsarbeiten (im Gegensatz zu Errichtung oder Ausführung) an derartigen Gebäuden handeln muss.