UVS Burgenland, 25.09.2001, K 085/06/2001.005/006
„4. Nachtragsvereinbarung“
Zu UVS Burgenland 25.9.2001, K 085/06/2001.005/006 - "4. Nachtragsvereinbarung" in RPA 2001, 225:
Zu der im Kommentar drastisch dargestellten Irreführung der Bieter sei darauf hingewiesen, dass die Antragsteller (wie auch im Bescheid wiedergegeben) ursprünglich sehr wohl eine Kontrollinstanz des Bundes angerufen haben. Schon nach dem Allgemeinverständnis handelt es sich bei diesen Schulen (HLW/HAK) um Bundesschulen. Auch die betroffenen Bieter haben dies offensichtlich ursprünglich erkannt.