UVS Burgenland, 10.09.2001, K 085/06/2001.003/014
„Burgenländische Fachhochschule“
Zu UVS Burgenland 10.9.2001, K 085/06/2001.003/014 - "Burgenländische Fachhochschule" in RPA 2001, 219:
Zur Argumentation im Kommentar, dass „die Zuschlagsentscheidung nichtig iSd § 96 Abs. 2 BgldVergG“ sein könnte, ist darauf hinzuweisen, dass das hier relevante Nachprüfungsverfahren gemäß § 142 Abs 2 BgldVergG nach Rechtslage LGBl 1/1995 zu führen war. Eine entsprechende Nichtigkeitsdrohung der vergabewidrigen Zuschlagserteilung war in dieser Fassung des Gesetzes noch nicht vorgesehen.