I. Einleitung
Die praktische Erfahrung zeigt, dass öffentliche Auftraggeber ihren Versicherungsbedarf häufig ohne öffentliche Ausschreibung über ihnen langjährig bekannte Versicherungspartner decken. Diese Vorgangsweise verstößt gegen geltendes Vergaberecht. Öffentliche Auftraggeber sind daher immer häufiger mit Nachprüfungsverfahren oder zivilrechtlichen Schadenersatzprozessen im Zusammenhang mit der Vergabe von Versicherungsleistungen konfrontiert.