Der VwGH ist quantitativ in erheblichem Maße ins Vergaberecht involviert, ist er ja (zwar nicht für das Bundesvergaberecht und für Wien, aber) als höchste Instanz immerhin für acht Landesvergabegesetze, also für 8 Bundesländer unter Einschluss der Gemeinden des jeweiligen Bundeslandes, verantwortlich. Rein statistisch gesehen ist die bisherige Judikatur zum Vergaberecht trotzdem noch überschaubar. Erst ab 1997 wurden Beschwerden in Landes- und Gemeindevergabeangelegenheiten an den VwGH gerichtet. Am 19.11.1997 hat der VwGH seine erste Entscheidung getroffen: Es handelte sich allerdings dabei um die Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens deshalb, weil die Beschwerde (die am 10.9.1997 eingelangt war) zurückgezogen worden ist. Die Gesamtzahl der bisher beim VwGH eingelangten Beschwerden in Vergabeangelegenheiten beträgt 110. Bisher hat der VwGH 57 erledigt. Derzeit sind noch 53 Verwaltungsgerichtshofbeschwerden offen (davon allerdings mehr als die Hälfte aus dem Jahr 2001). Aus dieser Statistik ergibt sich, dass die Durchschnittsentscheidungsdauer (gerechnet ab dem Einlangen der Beschwerde bis zu ihrer Erledigung) ca 11 Monate beträgt; demgegenüber beträgt die Durchschnittserledigungsdauer beim VwGH insgesamt zurzeit fast 20 Monate.