Ausnahmeregelung für Öffentliche Aufträge im Bereich der Erdöl- und Erdgasförderung
Die Europäische Kommission hat einen Ausnahmeantrag gebilligt und Unternehmen, die in Österreich Erdöl und Erdgas suchen und fördern, von den Auflagen der RL 93/38/EWG befreit, die die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in der Energie-, Wasser- und Verkehrswirtschaft sowie dem Telekommunikationssektor regelt. Der Entscheidung ging eine eingehende Prüfung durch die Kommission und eine Anhörung der Mitgliedstaaten voraus. Sie befreit Unternehmen, die in Österreich Erdöl oder Erdgas suchen oder fördern, von der Pflicht, bei der Vergabe von Aufträgen die detaillierten Verfahrensregeln der Richtlinie zu befolgen. Es müssen jedoch weiterhin die Grundsätze der nichtdiskriminierenden, transparenten und wettbewerbsorientierten Vergabe beachtet und bestimmte statistische Angaben geliefert werden. Ähnliche Ausnahmeregelungen hatte die Kommission bereits den Niederlanden (1993) und dem Vereinigten Königreich (befristet 1993 und unbefristet 1997) gewährt.