Die Gemeinde Wroclaw (Breslau) war Eigentümerin von Immobilien, die mit einem sog Erbnießbrauch (polnisches Recht) belastet waren. Ein Erbnießbrauch ist ein zeitlich beschränktes Fruchtgenussrecht, das bedeutet, dass ein Berechtigter ein nicht in seinem Eigentum stehendes Grundstück für sich nutzen kann.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.