vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tennisverein als Unternehmer iSd KommSt

Steuer-RadarKommunalsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/16RFG-SRa 2020, 125 - 126 Heft 3 v. 25.8.2020

Die Tätigkeit eines gemeinnützigen Tennisvereins umfasste neben dem Betrieb einer Kantine auch die Bereitstellung von Sport- und Tennisanlagen.

Das BFG kam zu dem Ergebnis, dass ein einheitliches Unternehmen des Bf vorlag und davon auszugehen war, dass auch die Reinigungsleistungen und Arbeiten der Platzwarte (welche nach Auffassung des Bf lediglich der "internen Vereinssphäre"

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!