Persönlich von einem Unternehmer in Auftrag gegebene Sachsponsoringleistungen (im konkreten Fall Umbau eines Sportplatzes), welche dafür geleistet werden, um in weiterer Folge von einem gemeinnützigen Sportverein Werbeleistungen zu erhalten, unterliegen der Umsatzsteuer.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.