Beschwerdeführerin ist eine Agrargemeinschaft und somit eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Gegenstand war eine Beschwerde gegen den Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheid.
Im ersten Teil der Entscheidung wurde ein Körperschaftsteuerbescheid mit der Begründung aufgehoben, dass Bescheidadressat mangels unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht