Eine Pfarrpfründe hat ein Pfarrhaus zuerst um Euro 1.292.938,73 + 20 % USt renoviert und anschließend um einem Betrag vermietet, der "über den tatsächlichen Betriebskosten" liegt. Da aber zu dem Zeitpunkt, als der Mietvertrag abgeschlossen wurde, noch gar keine Betriebskosten angefallen waren, lag der Nettomietzins bei Euro 90,-.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.