Ein Sozialpädagoge war im Rahmen eines freien Dienstvertrags für einen Verein tätig und übernahm dort die stundenweise sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen. Die Betreuung fand jeweils direkt vor Ort bei den Jugendlichen statt - dh in den Ursprungsfamilien, in den Wohnungen der Jugendlichen oder auch in den Heimen oder Gefängnissen.