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Änderung des Flächenwidmungsplans ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG

Steuer-RadarGrunderwerbssteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/8RFG-SRa 2019, 49 Heft 2 v. 23.5.2019

Unter einer behördlichen Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG ist eine Maßnahme zu verstehen, die in Ausübung behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wird. Im gegenständlichen Fall wurde aufgrund der Änderung eines Flächenwidmungsplans ein .

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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