Unter einer behördlichen Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG ist eine Maßnahme zu verstehen, die in Ausübung behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wird. Im gegenständlichen Fall wurde aufgrund der Änderung eines Flächenwidmungsplans ein .
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.