Eine GmbH & Co KG hat eine Gartenausstellung ausgerichtet, mit der grundsätzlich auch Eintrittsgelder vereinnahmt wurden. Teile der Ausstellung waren jedoch an öffentlichen Orten unentgeltlich
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine GmbH & Co KG hat eine Gartenausstellung ausgerichtet, mit der grundsätzlich auch Eintrittsgelder vereinnahmt wurden. Teile der Ausstellung waren jedoch an öffentlichen Orten unentgeltlich
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