Ein gemeinnütziger Verein veräußerte mehrere Grundstücke. Unbestritten ist, dass die Veräußerung der Immobilienertragsteuer unterliegt. In der Revision wird jedoch beanstandet, dass bei der Ermittlung des Einkommens der .
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.