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Keine Anwendung des Freibetrags nach § 23 KStG für Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen

Steuer-RadarKörperschaftsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/2RFG-SRa 2019, 12 - 13 Heft 1 v. 21.2.2019

Ein gemeinnütziger Verein veräußerte mehrere Grundstücke. Unbestritten ist, dass die Veräußerung der Immobilienertragsteuer unterliegt. In der Revision wird jedoch beanstandet, dass bei der Ermittlung des Einkommens der .

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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