Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels nehmen extreme Wetterereignisse, insb in Form von Starkregen und Hochwasserereignissen, an Häufigkeit und Intensität zu. Im Bereich des Hochwasserschutzes stellt das Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz und Gemeinden als Kanalbetreiber vor neue rechtliche Herausforderungen. Beiden kommt ein je nach Bundesland unterschiedlich intensiv ausgeprägter Handlungsspielraum zu, der jedoch durch Schutzpflichten eingeschränkt wird. Den Bürgermeister trifft zB bei neu zu erteilenden Baubewilligungen sowohl eine Prüfpflicht als auch ein gewisses Haftungsrisiko, wenn diese verletzt wird. Gemeinden kann insb dann eine Haftung treffen, wenn Liegenschaftseigentümern Schäden durch Rückstaus in Kanalanschlüssen entstehen.Der Beitrag geht praxisnah auf die öffentlich-rechtlichen Pflichten im Bereich des Hochwasserschutzes und die konkret zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten ein. Darauf aufbauend gibt der Beitrag einen Überblick über mögliche Haftungsrisiken und Praxistipps, wie diese minimiert werden können.

