Zunehmende Naturkatastrophen machen Schutzbauten immer wichtiger. Ihre idR hohen Kosten trägt meist nicht die Gemeinde alleine; häufig findet eine bundes-/landesseitige Kofinanzierung statt. In der Vergangenheit war nicht immer klar (geregelt), wer der wirtschaftliche Eigentümer der Bauten ist und sie daher in der Vermögensrechnung auszuweisen hat. Mit der VRV-Novelle wurde dahingehend eine Präzisierung vorgenommen. Der Beitrag behandelt sowohl den Ansatz von (im Bau befindlichen) Schutzbauten als auch den Ausweis von mit ihnen in Verbindung stehenden Instandhaltungen, jeweils differenziert nach ausschließlicher "Eigen"- oder teilweiser Kofinanzierung, sowie im Rahmen letzterer weiter unterteilt im Hinblick auf den Altbestand (bei Fertigstellung bis zum 31. 12. 2019) und den Neubestand (bei Fertigstellung ab dem 1. 1. 2020). Eine strukturierte Darstellung möglicher Fallkonstellationen in der Praxis ermöglicht es dem Anwender, im Alltag eine rasche, VRV-konforme Einordnung einzelner Sachverhalte vornehmen zu können. Buchungsbeispiele und eine zusammenfassende Visualisierung runden die Betrachtung ab.

