Das Inkrafttreten der Informationsfreiheit gem Art 22a B-VG und des den Art 22a B-VG ausführenden Informationsfreiheitsgesetzes markieren einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen staatlicher Geheimhaltung und staatlicher Transparenz. Der Beitrag ordnet die mit der Informationsfreiheit verbundenen Erwartungshaltungen in Bezug auf Transparenz und Demokratie auf Gemeindeebene ein, um abschließend der Frage nachzugehen, inwiefern die Informationsfreiheit in der Gemeinde die Transparenz und auch die Demokratie positiv zu beeinflussen vermag.

