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Verfassungsrechtliche Grundlagen der Informationsfreiheit

Schwerpunkt InformationsfreiheitAufsatzAnna OberederRFG 2025/12RFG 2025, 51 - 56 Heft 2 v. 28.5.2025

Mit der im September 2025 in Kraft tretenden "Informationsfreiheit" ergeben sich einige Neuerungen, viel Bewährtes wird aber auch beibehalten oder lediglich weiterentwickelt. Das verfassungsrechtliche Herzstück der Novelle bildet Art 22a B-VG, der hier aus dem Blickwinkel der Gemeinden betrachtet wird. Zum einen wird ausgelotet, inwiefern die einzelnen Aspekte der Bestimmung für die Gemeinden überhaupt von (unmittelbarer) Relevanz sind. Zum anderen wird - kontextualisiert durch die bisherige Verfassungsrechtslage - hinterfragt, ob die neuen Regelungen punktuell eine Fortführung des bisherigen Vorgehens zulassen, inwiefern zumindest auf Bekanntem aufgebaut werden kann und wo die gesetzlichen Änderungen die Etablierung gänzlich neuer Abläufe erfordern.

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