Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die Eckpunkte der großen Verwaltungsreform rund um die Einführung der neun Landesverwaltungsgerichte und die grundsätzliche Abschaffung des administrativen Instanzenzuges. Angesprochen wird insbesondere, wie die Kompetenzverteilung zwischen Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht ausgestaltet sein wird, ebenso werden verschiedene verfahrensrechtliche Fragen beantwortet.